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AGB für Taubau.ch
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kaufverträge mit Privatkunden und Unternehmen, die über die Webseite der Flara GmbH abgeschlossen werden.
1.2 Die Bestellung wird vom Anbieter bestätigt. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Bestätigung beim Käufer eintrifft. Wenn die Bestätigung innert nützlicher Frist ausbleibt, betrachtet der Käufer das als Ablehnung der Bestellung und ist berechtigt, den Vertrag mit einem anderen Lieferanten abzuschliessen.
1.1 Die Preise werden in CHF angegeben. Mehrwertsteuer und vorgezogene Recyclinggebühr sowie Bearbeitung sind inbegriffen. Versandkosten werden extra verrechnet.
1.2 Die Flara GmbH behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Webseite veröffentlichten Preise.
1.3 Die Bedingungen für Aktionen und Rabatte sind bei den betreffenden Informationen abrufbar.
3.1 Die Lieferung erfolgt normalerweise innerhalb von rund 10 Tagen. Ist eine längere Lieferfrist notwendig, wird der Kunde spätestens nach Ablauf dieser Zeit informiert. Sollte keine Information erfolgen, ist der Kunde berechtigt, auf die Lieferung zu verzichten.
4.1 Die Kunden können den Kaufvertrag innerhalb von 5 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die Frist für die Wahrnehmung dieses Rechts beginnt an dem Tag, an dem die Ware beim Verbraucher eintrifft. Der Kunde kann bereits gelieferte Waren auf seine eigenen Kosten zurückschicken. Bereits geleistete Zahlungen werden vom Anbieter kostenlos zurückerstattet.
4.2 Wenn ein Kunde vom Kauf zurücktritt wegen verspäteter Lieferung oder Mängel an den Waren oder sonstigen Gründen, für die die Flara GmbH verantwortlich ist, erstattet die Flara GmbH bereits bezahlte Beträge sowie die Rücksendungskosten zurück.
5.1 Die Flara GmbH garantiert für die Dauer von 12 Monaten, dass die Ware die zugesicherten Eigenschaften aufweist, keine ihren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende Mängel hat sowie den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht.
5.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware so rasch wie möglich zu prüfen und Mängel sofort zu melden. Den zuständigen Kundendienst findet man unter shop@taubau.ch. Geheime Mängel können auch nach Inbetriebnahme bzw. Verwendung der Ware noch beanstandet werden. Die Leistung von Zahlungen gilt nicht als Verzicht auf Mängelrüge.
5.3 Liegt ein Mangel vor, so hat der Käufer die Wahl, unentgeltliche Nachbesserung zu verlangen, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzlieferung zu erlangen. Das Recht des Käufers, Schadenersatz zu verlangen, bleibt in allen Fällen vorbehalten.
6.1 Die Zahlung ist auf Wunsch der Kunden auf folgende Arten möglich:

  • Die Rechnung wird bei Versand der Ware beigelegt. Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall 15 Tage nach Eingang der Rechnung.
  • Der Kunde kann die Nummer seiner Kreditkarte angeben. Akzeptiert werden alle gängigen Kreditkarten. Der Preis der Ware wird an dem Tag verbucht, an dem die Ware abgeschickt wird.
6.2 Bei verspäteter Zahlung wird die Flara GmbH höchstens zwei Mahnungen verschicken. Für die zweite Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20 verrechnet. Bezahlt der Kunde dann nicht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen eingeleitet. Ausserdem werden bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen von 14 Prozent berechnet. Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
7.1 Die Flara GmbH verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw., die ihm gehören und auf die er Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand zu sorgen sowie die Regeln des Datenschutzes zu befolgen.
7.2 Die Kunden haben für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen, die sich in ihrem Einflussbereich befinden. Die Kunden sollten in eigenem Interesse Passwörter und Benutzernamen gegenüber Dritten geheim halten.
7.3 Die Flara GmbH haftet nicht für Mängel und Störungen, die er nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.
7.4 Weiter haftet die Flara GmbH nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel des Kunden oder Dritter, extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen pas-sieren.
8.1 Für diese AGB gilt das Recht des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat .
8.2 Variante 1 für schweizerische Konsumenten
vorgeschrieben durch Gerichtsstandsgesetz Art. 21 und 22

Für Klagen eines Kunden ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig. Für Klagen der Flara GmbH ist das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei zuständig.
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